Dezem­ber Lock­down: Wir sind wei­ter für Sie da!

Dezem­ber Lock­down: Hand­werks­leis­tun­gen ohne Kör­per­kon­takt sind wei­ter­hin erlaubt

Nach der neu­en Lan­des­ver­ord­nung zur Bekämp­fung des Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 vom 14. Dezem­ber 2020, sind Dienst­leis­tun­gen mit Kör­per­kon­takt unzu­läs­sig, soweit sie nicht medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen ohne Kör­per­kon­takt (wie z.B. eines Dach­de­ckers oder Instal­la­teurs), ist im Umkehr­schluss und nach der Begrün­dung der Lan­des­re­gie­rung zur neu­en Ver­ord­nung zuläs­sig. Dabei han­de­le es sich um eher sach­be­zo­ge­ne Leis­tun­gen, bei denen der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern unpro­ble­ma­tisch ein­zu­hal­ten ist. Eine Zuar­beit der Kun­den ist bei sol­chen Leis­tun­gen nicht erfor­der­lich. Die gel­ten­den Hygie­ne- und Kon­takt­be­stim­mun­gen sind selbst­ver­ständ­lich ein­zu­hal­ten. Ins­be­son­de­re ist auf das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung zu ach­ten.
Hand­werks­be­trie­be dür­fen auch wei­ter­hin Waren ver­kau­fen, sofern der Ver­kauf nur eine unge­ord­ne­te Bedeu­tung gegen­über der Dienst­leis­tungs­tä­tig­keit als sol­che hat.

Vom Ver­bot betrof­fen sind bei­spiels­wei­se Nagel‑, Kos­me­tik- oder Tat­too-Stu­di­os sowie Fri­seur­leis­tun­gen. Die­se Hand­werks­be­trie­be müs­sen ihre Geschäf­te ab dem 16. Dezem­ber 2020 bis zum 10. Janu­ar 2021 schlie­ßen. Mas­sa­ge­stu­di­os müs­sen eben­falls schlie­ßen, soweit sie nicht phy­sio­the­ra­peu­tisch auf­grund eines ärzt­li­chen Rezep­tes tätig sind.

Wir machen über die Feu­er­ta­ge ab dem 24.12.2020 ein paar Tage Urlaub und sind ab dem 4. Janu­ar wie­der für unse­re Kun­den unterwegs.