Wider­ruf — Schlichtung

Ver­brau­cher­schlich­tung

Die Alexander Jost GmbH betei­ligt sich nicht an Ver­brau­cher­schlich­tungs­ver­fah­ren nach dem Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz. Bei Strei­tig­kei­ten über den geschlos­se­nen Ver­trag und des­sen Aus­füh­rung kön­nen Sie sich an die Ver­mitt­lungs­stel­le der Hand­werks­kam­mer Lübeck, Brei­te Stra­ße 10–12, 23552 Lübeck, E‑Mail: vermittlungsstelle@hwk-luebeck.de wenden.

Online-Streit­bei­le­gung bei Onlinegeschäften

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat eine Inter­net­platt­form zur Online-Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten ein­ge­rich­tet. Die Platt­form dient als Anlauf­stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten über ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen aus Kauf- und Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen, die online geschlos­sen wur­den. Sie kön­nen die Platt­form unter dem fol­gen­den Link erreichen:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (Alexander Jost GmbH, Kös­li­ner Weg 23, 22850 Nor­der­stedt, Tel.: +49 (40) 52875–0, Fax: +49 (40) 52875–630, E‑Mail: info@maler-jost.de) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür dies Online Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist. Sie kön­nen eben­so eine ande­re ein­deu­ti­ge Erklä­rung aus­fül­len und über­mit­teln. Machen Sie von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch, so wer­den wir Ihnen unver­züg­lich (z. B. per E‑Mail) eine Bestä­ti­gung über den Ein­gang eines sol­chen Wider­rufs über­mit­teln. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

    Ich bin ein­ver­stan­den und ver­lan­ge aus­drück­lich, dass Sie vor Ende der Wider­rufs­frist mit der Aus­füh­rung der beauf­trag­ten Dienst­leis­tung begin­nen. Mir ist bekannt, dass ich bei voll­stän­di­ger Ver­trags­er­fül­lung durch Sie mein Wider­ruf­recht verliere

    Mit dem Absen­den die­ses For­mu­lars erken­nen Sie unse­re Daten­schutz­er­klä­rung an.

    Fol­gen des Widerrufs

    Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Haben Sie ver­langt oder wur­de ver­ein­bart, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen sol­len, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen ent­spricht. Der ange­mes­se­ne Betrag errech­net sich aus den erbrach­ten Antei­len der ange­bo­te­nen Leis­tun­gen oder — falls kein Ange­bot vor­liegt — hilfs­wei­se über die Anzahl der der erbrach­ten Arbeitsstunden

    Für bestimm­te Fäl­le sehen die neu­en Vor­schrif­ten kein Wider­rufs­recht des Ver­brau­chers vor. Dies gilt unter ande­rem: — Bei Ver­trä­gen über Waren, die nicht vor­ge­fer­tigt sind oder deren Her­stel­lung auf die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se des Ver­brau­chers zuge­schnit­ten sind. — Wenn die Ware nach ihrer Lie­fe­rung untrenn­bar mit ande­ren Gütern ver­mischt wird. Zu den­ken ist hier­bei vor allem an Werk­ma­te­ria­li­en und Bau­stof­fe. — Bei Ver­trä­gen, bei denen der Ver­brau­cher den Unter­neh­mer aus­drück­lich auf­ge­for­dert hat, ihn auf­zu­su­chen, um drin­gen­de Repa­ra­tur- oder Instand­hal­tungs­ar­bei­ten vor­zu­neh­men. — Sobald der Unter­neh­mer die Dienst­leis­tung voll­stän­dig erbracht hat.