Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben: Ent­las­tungs­maß­nah­men aus dem Kon­junk­tur­pa­ket vom 3. Juni 2020

Die Bun­des­re­gie­rung hat im Rah­men ihres Coro­na-Kon­junk­tur­pa­kets eine befris­te­te Sen­kung der Umsatz­steu­er­sät­ze für das 2. Halb­jahr 2020 beschlos­sen. Der Umsatz­steu­er­re­gel­satz soll von 19 Pro­zent auf 16 Pro­zent abge­senkt wer­den, der ermä­ßig­te Umsatz­steu­er­satz von 7 Pro­zent auf 5 Pro­zent. Die Ände­run­gen tre­ten zum 1. Juli 2020 in Kraft und gel­ten bis zum 31. Dezem­ber 2020. Ziel die­ser Maß­nah­me ist, die Kauf­kraft der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu stär­ken und dadurch die Wirt­schaft zu beleben.

Die vor­ge­se­he­ne Absen­kung betrifft alle Hand­werks­be­trie­be. Sie hat unter ande­rem Aus­wir­kun­gen auf Ange­bo­te, Ver­trä­ge, Gut­schei­ne und Anzahlungen.

Wir wei­sen nach wie vor unse­re Mehr­wert­steu­er sepa­rat aus und geben die Sen­kung 1:1 an unse­re Kun­den weiter!