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    Ers­ter Urlaubstag

    letz­ter Urlaubstag

    Hier tra­gen sie bit­te bereits über­mit­tel­te Urlaubs­wün­sche ein, die gelöscht wer­den sollen! 

    ers­ter Urlaubstag

    letz­ter Urlaubstag

    Steu­er­bo­nus für Hand­werks­leis­tun­gen erweitert

    UPDATE 2009:

    Was wird gefördert?
    Hand­werk­li­che Tätig­kei­ten für Renovierungs‑, Erhal­tungs- und Moder­ni­sie­rungs-maß­nah­men in Pri­vat­haus­hal­ten unab­hän­gig davon, ob es sich um regel­mä­ßig vor­zu­neh­men­de Reno­vie­rungs­ar­bei­ten oder klei­ne Aus­bes­se­rungs­ar­bei­ten han­delt. Neben den Auf­wen­dun­gen für Hand­wer­kerleis­tun­gen (Arbeits­kos­ten) kön­nen in Rech­nung gestell­te Maschi­nen- und Fahrt­kos­ten berück­sich­tigt werden.
    Was wird nicht gefördert?
    Mate­ri­al­kos­ten oder sons­ti­ge in Zusam­men­hang mit den Hand­wer­kerleis­tun­gen gelie­fer­te Waren (z. B. Far­ben, Tape­ten, Tep­pich­bo­den) sowie Arbeits­kos­ten für Anfer­ti­gun­gen in der Werk­statt des Hand­werks­be­trie­bes kön­nen nicht aner­kannt wer­den. Die Auf­wen­dun­gen dür­fen nicht im Rah­men einer Neu­bau­maß­nah­me erfolgen.
    Wer wird gefördert?
    Eigen­tü­mer, Mie­ter sowie Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen) für ihre selbst­ge­nutz­ten Wohnungen.
    Wie viel wird gefördert?
    Die Arbeits­kos­ten sowie die dar­auf ent­fal­len­de Mehr­wert­steu­er einer Hand­wer­ker-rech­nung ist bis zu einer Höhe von (erwei­tert ab. 01.01.2009) 6.000 Euro zu 20 % för­der­fä­hig. So kön­nen Sie bis zu 1200,00 Euro von der Steu­er­zah­lung abziehen.
    Was ist zu beachten?
    • Der Anteil der Arbeits­kos­ten (Lohn­kos­ten) muss grund­sätz­lich in einer Rech­nung geson­dert aus­ge­wie­sen wer­den. Auch eine pro­zen­tua­le Auf­tei­lung des Rech­nungs­be­tra­ges in Arbeits­kos­ten bzw. Mate­ri­al­kos­ten durch den Rech­nungs­aus­stel­ler ist zuläs­sig. Abschlags­zah­lun­gen kön­nen nur dann berück­sich­tigt wer­den, wenn hier­für eine Rech­nung vor­liegt, wel­che die Vor­aus­set­zun­gen des § 35 a EStG erfüllt, vgl. Rz 30.
    • Die Zah­lung muss nach­ge­wie­sen wer­den durch einen Beleg des Kre­dit­in­sti­tu­tes (z. B. Kon­to­aus­zug). Bar­zah­lun­gen sind nicht begünstigt.
    • Die Rech­nun­gen und Zah­lungs­be­le­ge sind in die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung auf­zu­neh­men. Die Steu­er­schuld redu­ziert sich dann um den Steuerbonus.

     

    Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sie in unse­rem Fly­er: Down­load

    War­nung vor betrü­ge­ri­schen „Fas­sa­den-Beschicht­ern“

    Fas­sa­den­haie

    Der Haupt­ver­band Far­be, Gestal­tung, Bau­ten­schutz — Bun­des­in­nungs­ver­band des deut­schen Maler- und Lackie­rer­hand­werks – in Frank­furt am Main warnt Haus­be­sit­zer vor den Prak­ti­ken ver­schie­de­ner Unter­neh­men, die zu „beson­ders güns­ti­gen Bedin­gun­gen“ Beschich­tun­gen von Häu­ser­fas­sa­den anbie­ten. Immer mehr häuf­ten sich die Fäl­le, in denen der Auf­trag­ge­ber nach Durch­füh­rung der Arbei­ten fest­stellt, dass ent­we­der die Qua­li­tät der Leis­tun­gen unbe­frie­di­gend und/oder der gefor­der­te Preis erheb­lich höher als ver­ein­bart ist. Recht­li­che Schrit­te sei­en – so der Haupt­ver­band – oft kaum mög­lich. Ent­we­der hat­te sich die aus­füh­ren­de Fir­ma durch geschick­te Ver­trags­for­mu­lie­run­gen abge­si­chert oder sie ist gar nicht mehr fest­zu­stel­len, weil sie nicht ein­mal einen ord­nungs­ge­mä­ßen Fir­men­sitz hat und die Arbei­ten durch soge­nann­te „flie­gen­de Kolon­nen“ aus­füh­ren lässt. Haus­be­sit­zer soll­ten Fas­sa­den­be­schich­tun­gen nur von orts­be­kann­ten Unter­neh­men aus­füh­ren las­sen, einem Maler- und Lackie­rer Innungs­be­trieb, der mit moder­nen Mate­ria­li­en – also selbst­ver­ständ­lich auch mit Fas­sa­den­be­schich­tun­gen – ver­traut ist.

    Vor­sicht Fal­le: Der Früh­jahrs­putz kann teu­er werden

    Fast alle Fäl­le ähneln sich in ihrem Ablauf: Die Fir­ma — oft mit einer Phan­ta­sie­be­zeich­nung — sucht über Zei­tungs­an­zei­gen Mus­ter­häu­ser oder Renom­mier­ob­jek­te, deren Fas­sa­den beschich­tet wer­den sol­len. Der Haus­be­sit­zer, der sich mel­det, erhält rasch den Besuch eines Ver­tre­ters oder aber es klin­gelt ein Ver­tre­ter unauf­ge­for­dert an der Haus­tür. Alles sieht vor­teil­haft aus: Es soll nur das ver­brauch­te Mate­ri­al bezahlt wer­den, Arbeits­lohn und Ger­äst­kos­ten wer­den nicht berech­net. Für das Gan­ze wird oft ein Erfah­rungs­wert ein­ge­setzt — End­ab­rech­nung vor­be­hal­ten.…. . Schnell wird die Arbeit aus­ge­führt, schnell ist die Rech­nung da. Doch das Erstau­nen des Auf­trag­ge­bers ist groß: Die Rech­nung fällt wesent­lich höher aus, weil der Mate­ri­al­ver­brauch uner­war­tet hoch war. Der Ärger über die­se Ent­wick­lung wird noch grö­ßer, wenn man von einem Fach­mann erfährt, wie preis­wert ein Maler- und Lackie­rer­be­trieb die Arbei­ten aus­ge­führt hät­te. Unter sei­nem bekann­ten Fir­men­na­men und jeder­zeit für Rekla­ma­tio­nen erreichbar.

    Eine wei­te­re Vari­an­te: Ver­tre­ter “ver­kau­fen” mit­un­ter Auf­trä­ge, die sie gewor­ben haben an Ihnen unbe­kann­te Aus­füh­rungs­be­trie­be. Ach­ten Sie dar­auf dass in dem Ver­trag kei­ne Klau­seln ent­hal­ten sind, in denen Sie der Wei­ter­ver­mitt­lung des erteil­ten Auf­tra­ges zustimmen.

    Eine nicht weni­ger ärger­li­che Vari­an­te in der Arbeits­wei­se die­ser zwei­fel­haf­ten Unter­neh­men: Das Haus wird zu einem Fest­preis reno­viert, der Preis auch ein­ge­hal­ten, aber der Unter­grund wird so schlecht vor­be­rei­tet und so min­der­wer­ti­ges Mate­ri­al ver­ar­bei­tet, dass sich nach eini­ger Zeit wie­der die alten Schä­den wie­der einstellen.

    Sechs Tipps, die Geld spa­ren können

    Es gibt kein Wun­der-Fas­sa­den­be­schich­tungs­mit­tel! Auch für Kunst­stoff­be­schich­tun­gen gilt die alte Maler­weis­heit: Jeder Anstrich ist nur so gut, wie sein Unter­grund. Das bedeu­tet: Eine Fas­sa­den­be­schich­tung kann ihren Zweck nur dann erfül­len, wenn der Unter­grund in Ord­nung ist und die kon­struk­ti­ven Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Das muss vor­her sorg­fäl­tig geprüft werden.

    Maler ver­ar­bei­ten schon seit Jahr­zehn­ten Beschich­tungs­stof­fe für Fas­sa­den, natür­lich auch moder­ne Mate­ria­li­en für die Fas­sa­den­be­schich­tung. Er wird über die­se Mate­ria­li­en nicht mehr ver­spre­chen, als er, ins­be­son­de­re unter Berück­sich­ti­gung der ört­li­chen Bedin­gun­gen, wirk­lich hal­ten kann.

    Ver­spricht ein Fas­sa­den­be­schicht­er für sei­ne Arbeit eine lang­jäh­ri­ge Garan­tie, so ist zu prü­fen, was genau garan­tiert wird und ob die­ses Ver­spre­chen nicht in den klein­ge­druck­ten Ver­trags­be­din­gun­gen ein­ge­schränkt wird.

    In der Regel kann nie­mand etwas ver­schen­ken. Wenn daher jemand behaup­tet, bei einer Fas­sa­den­be­schich­tung wür­den Gerä­te­kos­ten nicht berech­net oder sons­ti­ge Arbei­ten nur zu Selbst­kos­ten aus­ge­führt, so ist zu fra­gen, ob die­se Kos­ten nicht anders­wo, zum Bei­spiel im Mate­ri­al­preis, ent­hal­ten sind.

    Ein Fach­mann kann recht genau kal­ku­lie­ren, wie viel ein Qua­drat­me­ter Fas­sa­den­be­schich­tung kos­tet. Er weiß aus sei­ner Erfah­rung, wie viel Mate­ri­al er pro Qua­drat­me­ter ver­braucht. Auch die Neben­kos­ten las­sen sich ziem­lich genau und zuver­läs­sig ermit­teln. Die Rech­nung darf dem­nach nicht wesent­lich von dem im Ange­bot genann­ten Betrag abweichen.

    Oft ist vor­ab die Rei­ni­gung der Fas­sa­de erfor­der­lich. Die fach­ge­rech­te Vor­be­rei­tung des Unter­grun­des ist für die Halt­bar­keit der Fol­ge­be­schich­tung ent­schei­dend. Und wer möch­te schon, dass Ver­schmut­zun­gen und/oder Bewuchs ein­fach über­be­schich­tet wer­den. Der Fach­mann infor­miert dabei über die aus Grün­den des Umwelt­schut­zes erfor­der­li­chen Maß­nah­men bei dem Umgang mit ent­ste­hen­den Abwäs­sern und Abfäl­len und han­delt auch danach.

    Der Kun­de soll­te bei der Auf­trags­ver­ga­be immer dar­an den­ken, dass eine tech­nisch opti­ma­le und dau­er­haf­te Aus­füh­rung auch aus öko­lo­gi­scher Sicht überzeugt.